T14

Wasserstoff-Befülleinheit für mobile Anwendungen

Beschreibung

Unsere mobile Wasserstoff-Befülleinheit bietet dem Privatanwender eine kompakte und effiziente Lösung zur Betankung von Fahrzeugen mit 300 bar Wasserstoff. Sie eignet sich ideal für den flexiblen Einsatz im privaten Bereich. Die Anlage wird komplett montiert geliefert und erfüllt alle notwendigen sicherheitstechnischen Anforderungen.

H2-Befülleinheit T14

inkl. Verbindungsschläuche und Befüllarmatur
13.695,- € ohne MwSt.
Preise sind reine Produktpreise - keine Kosten für Genehmigungen etc. enthalten. Weitere Informationen siehe Preisübersicht.

Anschlussübersicht

Technische Daten
Typ
T14
Revision
A
Eingang
4x Schlauch (2×4,5 m, 2×6 m) mit Flaschenanschluss DIN 477.67 W30x2 LH
Ausgang
1x Tankschlauch (2 m) mit H35-Kupplung für 700 bar
Nenndruck
300 bar
Durchfluss
< 10 g/s
Nottrennkupplung
Befülldruckmessung
Betriebsort
Außenaufstellung
Bedienung
Wartung
Dokumentation
Bedienungsanleitung, Datenblatt, Druckschaltplan, Zoneneinteilung ATEX, Dichtheitszertifikat

Dokumente:

T14-Bedienungsanleitung

T14-Datenblatt

T14-Aufstellplan

Prüfungen & Genehmigungen

Zur Inbetriebnahme der Wasserstoff-Befüllstation im privaten Bereich sind keine sicherheitstechnischen Prüfungen erforderlich.

Preisübersicht - Prüfungen & Genehmigungen

Beschreibung

Preis ohne MwSt.

Prüfbericht gemäß § 18 BetrSichV
Erstellung Prüfbericht “Druck & Explosionssicherheit”
Sachverständiger Bereich „Druck“
Sachverständiger Bereich „Explosionssicherheit“

Zusatzausstattung

Die finale Umsetzung erfolgt ohne behördliche Prüfung. Für einen sicheren Betrieb empfehlen wir trotzdem die folgenden Punkte sind zu realisieren!

Der Aufstellungsort der Gasfüllanlage ist ausreichend zu befestigen, um die Statik zu
gewährleisten.

Die Bodenfläche an der Abgabestelle muss eine ausreichende elektrostatische Ableit-
fähigkeit aufweisen (Ableitwiderstand < 10^8 Ohm) und aus nicht-brennbarem Material bestehen.

Es dürfen sich im Bereich der Aufstellung der Anlage keine anderen Anlagen befinden, welche
eine gefahrbringende Wechselwirkung bewirken können.

Der Aufstellungsort der Wasserstoff-Gasfüllanlage ist so zu wählen, dass die Außengrenzen der
Aufstellfläche genügenden Abstand zu Gefahrenquellen aufweisen. Gemäß Schutzkonzept sind
die Mindestabstände von 5 m für die Aufstellung einzuhalten oder wie durch die genehmigende
Behörde verordnet. Gefahrenquellen sind z. B. Laternen, offenes Feuer, Hitzequellen jeglicher Art,
offene Elektrik oder vergleichbar.

Es soll vorgesehen werden, dass Zufahrt und Abfahrt voneinander getrennt sind. Die straßen-
gebundenen Verkehrsträger können vorwärts den Platz befahren und vorwärts an die Tankanlage
heranfahren. Nach dem Tankvorgang kann die mobile Füllanlage ebenfalls in Fahrtrichtung wieder
verlassen werden. Der Aufstellort der Anlage ist im Freien, d.h. nicht eingehaust und ist
permanent durchlüftet.

Sofern die mobile Füllanlage nicht auf einem zugangsbeschränkten Betriebsgelände aufge-
stellt wird, ist es erforderlich, zum Schutz vor unbefugter Nutzung sowie zur Manipulations-
sicherung die Wasserstoff-Gasfüllanlage mit einem umlaufend geschlossenen Sicherheits-
zaun zu versehen.

Es ist eine Fahrbahn-/Temposchwelle vor der Einfahrt in den Sicherheitsbereich zur errichten, um die Geschwindigkeit zu reduzieren. Des Weiteren müssen Verkehrszeichen für Einbahnstraße und Höchstgeschwindigkeit angebracht werden.

Für jeden neuen Aufstellungsort sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten
die möglichen Gefährdungen durch mechanische Einwirkungen auf die mobile Wasserstoff-
Gasfüllanlage zu beurteilen. Die Beurteilung ist zu dokumentieren und dem Beauftragten der
zugelassenen Überwachungsstelle bei der jeweiligen Prüfung vor Inbetriebnahme vorzu-
legen. Ergibt sich aus dem Ergebnis dieser Beurteilung, dass die Anlage nicht ausreichend
vor mechanischen Einwirkungen geschützt ist, ist ein Anfahrschutz gemäß VdTÜV 965 Teil 1
– 3, insbesondere Teil 3: Anforderungen an nicht öffentlich zugängliche Tankstellen und
Füllanlagen – zu installieren. Die ausreichende Ausführung und Errichtung des Anfahr-
schutzes ist dem Beauftragten der zugelassenen Überwachungsstelle nachzuweisen.

Die Ausleuchtung des Beiriebsgeländes der Füllanlage muss an jedem neuen Aufstellungs-
ort sichergestellt werden. Gasfüllanlagen müssen für die jeweilige Benutzung ausreichend
beleuchtet sein. Die Beleuchtungsstärke muss an der Abgabeeinrichtung mindestens 100
Lux betragen. Ein Nachweis ist bei der Prüfung vor Inbetriebnahme vorzulegen.

Die Wasserstofflagerung (Flaschenbündel) ist nicht Gegenstand dieses Angebotes. Es wird auf die Anforderungen gemäß TRBS 3145‚ Ortsbewegliche Druckgasbehälter – “Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“ verwiesen. Für den Austausch der Kraftstofflagereinheiten (Flaschenbündel) ist ausreichend Platz vorzusehen.

Die Anlage, bestehend aus Flaschenbündel/n und Befüllstation, ist zwingend zu Erden. Ein Messprotokoll ist zur Prüfung vor Inbetriebnahme
vorzulegen.

Es Blitzfangeinrichtung nach TRGS 727 zu errichten.

Der Gesamtwiderstand sollte im Idealfall den Wert von 10 Ohm nicht überschreiten. An dieser Stelle ist daher ein Leiter aus Kupfer und verzinkter Stahl mit dem Mindestquerschnitt von 16mm² zu verwenden.

Für jeden Aufstellungsort ist ein Explosionsschutzdokument an den aktuellen
Stand der technischen Regeln angepasst zu erstellen. Insbesondere die TRGS 751 muss in
der aktuellen Fassung berücksichtigt werden.
Die Explosionsschutzzone darf sich nicht auf angrenzende Grundstücke ausweiten. Die
explosionsgefährdeten Bereiche um die Entspannungsöffnungen von Anlagenteilen für
gasförmigen Wasserstoff ist im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit einem
geeigneten Berechnungsverfahren zu ermitteln und festzulegen.

Auf die Explosionsbereiche und auf die entsprechenden Gefahrenhinweise und Verbote ist
auffällig und dauerhaft an der mobilen Gasfüllanlage hinzuweisen (Sicherheitskennzeichnung).

In den ausgewiesenen Ex-Zonen dürfen keine nicht explosionsgeschützten Betriebsmittel,
z.B. Beleuchtung, installiert sein.

Für jeden neuen Aufstellungsort der Anlage muss ein standortsbezogenes Brandschutz-
konzept erstellt werden und mit der örtlichen unteren Bauaufsichtsbehörde sowie der Feuer-
wehr abgestimmt werden. Brandlasten im Bereich der Anlage (Umkreis von 5 m) sind unter-
sagt. Durch das Vorhandensein einer Abgabeeinrichtung müssen 2 Feuerlöscher der Brand-
klasse A, B, C vorhanden sein. Das Löschvermögen jedes Feuerlöschers muss mindestens
6 Löschmitteleinheiten gemäß ASR A2.2 betragen.

Die Wasserstoff-Gasfüllanlage wird ohne Beaufsichtigung betrieben. Die Abgabeeinrichtung darf
nur von unterwiesenem Personal bedient werden.

Die Beschäftigten / das Bedienpersonal muss vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und wiederkehrend in
angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, unterwiesen in Bezug auf:

  • die besonderen Gefahren beim Umgang mit Druckgasen
  • die Sicherheitsvorschriften, insbesondere die zutreffenden anerkannten technischen Regeln
  • die Maßnahmen bei Störungen, Schadensfällen und Unfällen
  • die Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen und der Schutzausrüstungen
  • die Bedienung und Wartung der Gasfüllanlage unter Zugrundelegung der Bedienungs-
    anweisung

Über die Unterweisung muss Buch geführt werden.
Die Beschäftigten / das Bedienpersonal müssen die Unterweisung durch ihre Unterschrift
bestätigen.

Weitere Anforderungen sind durch folgende Maßnahmen berücksichtigt:

  • Erstellung eines Alarm- und Maßnahmenplanes für Havarien durch Leckagen‚ Abstimmung mit den zuständigen Stellen
  • Erstellen einer Betriebsanweisung, die einen Überwachungs- und Instandhaltungsplan enthält

Wartung

Die T14 ist gemäß des folgenden Wartungsplans zu warten.

Wartungsplan T14

Intervall

Umfang

12 Monate / bei Inbetriebnahme
Druckhaltetest & Filterwechsel durch Batarow Hydrogen

Unsere mobile Wasserstoff-Tankstelle bietet eine sichere und zukunftsorientierte Lösung für die emissionsfreie Mobilität. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder ein individuelles Angebot!

Kontakt

Wenn Sie Fragen zu T14 haben oder eine Störung melden möchten, wenden Sie sich an den Support